Allgemine Geschäftsbedingungen AGB

1. GELTUNGSBEREICH

Nachfolgende Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe und dem Auftraggeber über Lagerung, Verwaltung, Be- und Verarbeitung sowie Bestellabwicklung und Versand  von Gütern aller Art, durch das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe, sowie alle sonstigen Aufträge und Dienstleistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe  sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Das Schweigen des Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe auf derartige abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch  nicht bei zukünftigen Verträgen.

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bzw. dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform (einschließlich Email).

 

2. LEISTUNGSERBRINGUNG

Gegenstand des Auftrags ist eine vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

Die zu verarbeitenden oder  zu verwaltenden Güter sind unterschiedlichster Art.

Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe lagern das vereinbarte Material entsprechend den schriftlichen Weisungen des Auftraggebers unter Beachtung der behördlichen, gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen, wobei sämtliche Artikel im Eigentum des Auftraggebers bzw. des anliefernden Dritten verbleiben. Das gesetzliche Pfandrecht an den eingelagerten Werbemitteln bleibt hiervon unberührt.

Güter, die nicht ständig für einen Zugriff bereit stehen müssen, dürfen ausgelagert werden. Die Lagerung der Artikel erfolgt auf Europaletten (80 x 120 cm) oder den Kundenanweisungen entsprechend auf vom Europalettenmaß abweichenden Paletten.

Der Versand von Päckchen, Paketsendungen und Paletten erfolgt nach den Versandanweisungen des Auftraggebers. Die Versandanweisungen müssen dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe in der Regel schriftlich erteilt werden, soweit sie sich nicht aus der Bestellung des Auftraggebers ergeben. Die Übermittlung der Versandanweisung per Telefon, Telefax oder Email ist ausreichend.

 

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe, so früh wie möglich alle notwendigen Informationen über anzuliefernde Güter und sonstige Waren hinsichtlich Mengen, Lieferanten, Lieferterminen und Verpackungseinheiten schriftlich bekannt zu geben. Dasselbe gilt für alle sonstigen Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, auch wenn sie erst während der Tätigkeit bekannt werden.

Ebenso hat der Auftraggeber die gewünschte Versandart sowie Empfängeradressen jeweils rechtzeitig  mitzuteilen. Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe haften nicht für Verzögerungen und verspätete Auslieferungen, die aus der nicht zeitgerechten Mitteilung aller Lieferdaten oder sonstigen Informationen durch den Auftraggeber resultieren.

Nach Eingang der von dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe bestätigten Lieferscheine und Wareneingangsmeldungen sowie Musterexemplare, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zu prüfen und die Be- oder Verarbeitung und den Weiterversand frei zu geben.

Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, seine Empfänger bzw. Endkunden zu veranlassen, die angelieferten Güter, falls im normalen Geschäftsgang erforderlich, unverzüglich zu untersuchen und Schäden oder Fehllieferungen unverzüglich  zu rügen. Unterbleibt die Schadensfeststellung und die Mitteilung, führt dies zum Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche oder Versicherungsleistungen.

 

4. MÜNDLICHE AUSKÜNFTE; REPORTING

Fernmündliche Auskünfte des Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Hat das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Unternehmens sind stets unverbindlich.
Das Reporting, bestehend aus einer permanenten und differenzierten Erfassung aller für den Auftraggeber relevanten Bestands-, Lagerhaltungs- und Versanddaten sowie weiterer relevanter statistischer Daten wird vor Vertragsbeginn zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe nach Umfang und Turnus festgelegt.

 

5. ANLIEFERUNGEN; GEFAHRÜBERGANG

Alle Güter werden vom Auftraggeber oder den mit der Herstellung von ihm beauftragten Firmen verzollt frei Rampe in dem Lager des Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe angeliefert.

Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe wird den Wareneingang entsprechend dem vereinbarten Prüfverfahren (Stichprobenprüfung) prüfen, die Lieferscheine mit einer Signatur versehen und jeweils ein Exemplar (falls gewünscht) an den Auftraggeber senden.

Sollte ein Lieferant nicht auftragsgemäß oder nicht rechtzeitig liefern bzw. Sendungen in Bezug auf Paletten oder sonstiger Anzahl von Einheiten nicht mit den Auftragsinformationen übereinstimmen, werden wir dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

Offenkundige Mängel werden von dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe dem Auftraggeber sofort mitgeteilt, versteckte oder erst später festgestellte Mängel unmittelbar nach deren Entdeckung.

Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe haften nicht für die Qualität und Ausführung der Güter; die Verantwortlichkeit hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber, seinen Lieferanten bzw. deren Subunternehmern.

Vom Zeitpunkt der Annahme der Güter bis zur bestimmungsgemäßen Übergabe an Paketdienst, Spedition oder sonstige Frachtführer ist das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe  für den Verlust und die Beschädigung der im Betrieb eingelagerten Waren verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Mitarbeiters  nicht abgewendet werden konnten. 

Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe haften im Rahmen des für den jeweiligen festgelegten Wareneingangs-Prüfverfahrens, wobei eine eventuelle Inventurdifferenz von 3% unberücksichtigt bleibt.

 

6. LAGERUNG

Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe ist verpflichtet, das Material sachgerecht je nach Beschaffenheit zu lagern, zu erhalten und die weiteren vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters zu erbringen. Der Auftraggeber kann sich nach vorhergehender Absprache während der üblichen Geschäftszeiten vom Zustand der eingelagerten Waren durch Besichtigung und Probenahmen überzeugen.

Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe versichert die eingelagerten Waren auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten gegen Feuer, Wasserschaden und Einbruchdiebstahl sowie vor seiner Herausgabe zum Versand unter Umständen gegen Transportschäden.

 

7. ANNAHMEVERZUG UND UNTERLASSENE MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach vorstehender Ziffer 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe auf  Ersatz der dieser durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe von dessen Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

8. VERSAND

Soweit nichts anderes vereinbart oder vom Auftraggeber vorgegeben ist, erfolgt der Versand durch das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe vorbehalten, sofern nicht durch den Auftraggeber definiert, wobei der Versand im Normalfall per Post, Paketdienst oder Spedition, bei entsprechender Anforderung auch per Express erfolgt.

 

9. VERGÜTUNG; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

10. NACHERFÜLLUNG

Ist eine Bestellung durch das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe fehler- oder mangelhaft ausgeführt worden, wird dieses Ersatzlieferungen im Regelfall am nächstmöglichen Zeitpunkt vornehmen. Wünscht der Auftraggeber im Einzelfall eine kürzere Reaktionszeit, hat er das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe hierauf  bei Vertragsabschluss ausdrücklich hinzuweisen.

 

11. HAFTUNG

Hat das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften dieses beschränkt. Die Haftung besteht  nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Dieser ist in der Regel nicht höher als der 2-fache Auftragswert der eigenen Eigenleistung. Wünscht der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Haftung, hat er dies dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe bei Vertragsabschluss mitzuteilen, damit das Unternehmen auf die Kosten des Auftraggebers eine weitergehende Risikoabdeckung tragen kann. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen wird für leichte Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Dies gilt nicht für die Haftung als Lagerhalter, die jedoch in jedem Fall der einfachen Fahrlässigkeit ebenfalls auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt ist.

Unabhängig von einem Verschulden des Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe bleibt die etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe, für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

12. GEHEIMHALTUNG

Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe verpflichtet sich, alle zur Kenntnis kommenden Betriebsvorgänge und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis zu geben.

 

13. VERJÄHRUNG

Ansprüche auf Schadensersatz, auch wegen der Verletzung von Nebenpflichten, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem  entweder dem Auftraggeber der Verlust oder die Beschädigung der Waren angezeigt oder diese bestimmungsgemäß an den Paketdienst, Spedition oder sonstigen Frachtführer übergeben worden ist. Diese Beschränkung gilt nicht für Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

 

14. GERICHTSSTAND; ANWENDBARES RECHT; TEILUNWIRKSAMKEIT

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Fulda . Das Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder eine zugehörige Unternehmensgruppe ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen H.E.L.P. GmbH oder einer zugehörigen Unternehmensgruppe gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

11.Januar  2012